Unsere Forderungen für eine sozial gerechte und sinnvolle Rekommunalisierung
Im Falle eines großen Paketkaufs wie unserem zeigt sich, dass die Frist von nur 2 Monaten für die Durchsetzung des bezirklichen Vorkaufsrechts zu kurz ist, um Lösungen für alle, oft unterschiedlichen Häuser und Mieterinnen zu finden.
Wir fordern die Verlängerung der Vorkaufsfrist auf 6 Monate.
Es gibt keine ausreichende rechtliche Handhabe, um Häuser per Vorkauf zu rekommunalisieren, die nicht in Gebieten mit Erhaltungssatzung liegen, für die also kein Milieu-schutz gilt. Außerdem ist die Bestimmung und Ausweitung der Gebiete mit Milieuschutz vom politischen Willen in den Bezirken abhängig.
Wir fordern, dass alle Häuser, unabhängig vom Milieuschutzkriterium, die von einem börsennotierten Unternehmen und damit als Spekulationsware gekauft werden sollen, per Vorkauf an gemeinnützige Dritte überführt werden.
Auch die Ausübung des Vorkaufsrechts selbst ist vom politischen Willen in den Bezirken und damit von parteipolitischen Interessen abhängig. Die Realisierung des Vorkaufs ist vom politischen Engagement einzelner Politikerinnen abhängig. Es gibt keine landesweit einheitliche Linie.
Wir fordern, dass das Land Berlin eine Koordinierungsstelle für Rekommunalisierung einrichtet, die dafür sorgt, dass die Bezirke in Vorkaufsfällen einheitlich agieren und keine Häuser in weniger progressiv geführten Bezirken vernachlässigt werden.
Im Falle unserer 23 Häuser hat ein privater Immobilieninvestor mit der Deutsche Wohnen einen 90 Mio € Deal ausgemacht und.die Kaufpreise für die Häuser mit Speku-lationslogik festgelegt. Die gemeinnützigen Dritten können diesen Kaufpreis nicht nachverhandeln, wenn sie den Vor-kauf ausüben wollen. Das erschwert die Rekommunalisie-rung enorm.
Wir fordern, dass gemeinnützige Dritte beim Vorkauf des Hauses bzw. der Häuser zum Verkehrswert und nicht zum Kaufpreis der Spekulant*innen kaufen können.
Wohnungsgenossenschaften zeigen viel Bereitschaft und Mühe bei der Rekommunalisierung unserer Häuser. Doch sind die im Doppelhaushalt des Landes beschlossenen finanziellen Mittel und Kreditmöglichkeiten für Genossenschaften so begrenzt, dass sie keine ausreichende Förderung erhalten können, um ohne größere Summen an Eigenkapital der Mieterinnen der Häuser den Vorkauf ausüben zu können. Das ist ein Risiko und eine Belastung der Mieterinnen und bedingt, dass vor allem sozial Schwächere weniger Chancen auf rekommunalisiertes Wohnen haben.
Wir fordern die Erhöhung des Landesbudgets für den Ankauf durch Wohnungsgenossenschaften und zudem eine Umlage des Budgets für Neubau zum gemeinnützigen Ankauf, wenn sich abzeichnet, dass innerhalb der bestehenden Legislatur das Budget für Neubau nicht ausge-schöpft werden wird.
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen entscheiden sich vermehrt nur nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit für oder gegen den Vorkauf eines Hauses. In Anbetracht der Fehler, die das Land Berlin in den vergangenen zwei Jahrzehnten gemacht hat, indem es landeseigene Wohnungsunter-nehmen privatisiert hat und damit den Ausverkauf der Stadt und die Gentrifizierung vorangetrieben hat, muss das Land endlich die Verantwortung ernst nehmen, diese Fehler zu beheben und die Rekommunalisierung ernsthaft umsetzen.
Wir fordern, dass die landeseigenen Wohnungsunter-nehmen ihrer Pflicht nachkommen und im Sinne der Stadt und ihrer Bevölkerung so viel Wohnraum wie irgendmöglich kommunal bereitstellen. Jenseits der Wirtschaftlichkeit sollen sie das Kriterium des Schutzes der sozialen Struktur zur Priorität erklären und per Ankauf den Lebens-raum der Menschen und die Kiezstrukturen sichern.
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